Tagestipp Recht
Hochschulrecht: Studienbeiträge dürfen für eine Stiftung verwendet werden
Die Klage eines Studenten, der sich gegen die Verwendung von Studienbeiträgen für eine Stiftung gewandt hatte, ist gescheitert. Begründung: Studenten haben nicht das Recht, gegen die Art der Nutzung von Studiengebühren vorzugehen. (Hier ging es um die Stiftung Qualität in Studium und Lehre einer nordrhein-westfälischen Fachhochschule, deren Senat über die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen unter anderem auch den Aufbau einer Stiftung geregelt hat. Das zuständige Landesministerium hatte sich einverstanden erklärt. Dem Studenten wurde das Recht abgesprochen, die von ihm angestrengte Klage durchzuführen: Der chancengleiche Hochschulzugang ist nicht nachteilig betroffen, wenn dem einzelnen Studierenden keine eigenen Rechte hinsichtlich der Verwendung des Aufkommens aus erhobenen Studienentgelten zugestanden werden. (VwG Münster, 1 K 1832/08)